Wer ist Eigentümer der Kanäle und für deren Instandhaltung verantwortlich?

Der Abwasserverband verfügt über ein Kanalnetz (Hauptsammler) mit einer Länge von 4,766 km. Die Stadt- bzw. Ortskanalisationen stehen im Eigentum der Mitglieder des Abwasserverbandes, die auch für die Unterhaltung ihrer Kanalisation zuständig sind. Übergabepunkt des Abwassers an den Abwasserverband ist jeweils die letzte Regenentlastungsanlage in der Kanalisation von Alsbach (Sandwiese), Hähnlein, Rodau und Zwingenberg.

Wer setzt die Kanalgebühren fest und rechnet diese ab?

Die Stadt Zwingenberg und die Gemeinde Alsbach-Hähnlein setzen für ihre Gemarkungen die Kanalgebühren fest. Während die Stadt Zwingenberg die Abrechnung der Gebühren selbst durchführt, hat die Gemeinde Alsbach-Hähnlein die Abrechnung der Gruppen,- Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG (GGEW AG) in Bensheim übertragen.

Was geschieht mit dem gereinigten Abwasser?

Das gereinigte Abwasser fließt von der Kläranlage in den Land- und weiter in den Fanggraben. Der Fanggraben mündet in die Modau, über die das Abwasser letztendlich in den Rhein und in die Nordsee gelangt. Das Klärwerk des Abwasserverbandes ist Ersteinleiter in den Landgraben, also die „Quelle“. Bei starken Regenereignissen kann es dazu kommen, dass ein Teil des Abwassers – nur mechanisch gereinigt – in den Nachtweidgraben abgeschlagen wird und über den Lindenbruchgraben, den Schwanheimer Grenzgraben und den Winkelbach in den Rhein gelangt.

Wir sind für jede Frage dankbar. Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Frage sollte bei FAQ aufgenommen werden, bitten wir um Ihre Zusendung auf info@abwasserverband-azh.de.